Kastell Abusina erwachte zum Leben

Am vergangenen Wochenende ist das Kastell Abusina bei Bayerns größtem Römerfest wieder zum Leben erwacht und mit ihm Legionäre, Gladiatoren und Handwerker.

Am vergangenen Wochenende ist das Kastell Abusina bei Bayerns größtem Römerfest wieder zum Leben erwacht und mit ihm Legionäre, Gladiatoren und Handwerker.

Nutzungsbedingungen

  • Der Nutzer bestätigt mit dem Herunterladen (Download) der Fotos, dass er die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelesen hat und mit selbigen einverstanden ist.
  • Die Fotos sind nur zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung mit Bad Gögging nutzbar.
  • Dieses umfasst z.B. die Einbindung der Fotos in Presseinformationen, Presseartikel, Illustrierten, etc. unter dem Grundsatz, dass der bildbegleitende Text zu Bad Gögging einen informativen Charakter hat.
  • Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf sämtliche geeignete Medien unter Beachtung der gängigen Auflösung (Druckmedien 300 DPI, Internet max. 96 DPI).
  • Eine Weitergabe der Fotos an Dritte ist nur zweckgebunden, also ausschließlich zur Bewerbung Bad Göggings gestattet.
  • Eine honorarfreien Nutzung der Fotos zum Zwecke der Gewinnerzielung, z.B. aus der entgeltlichen Überlassung von Nutzungsrechten an den Fotos an Dritte, ist nicht gestattet. Die Verwendung der Fotos berechtigt den Nutzer nicht, sich als Inhaber des Urheberechtrechtes auszugeben. Derartige Rechte werden nicht erworben. Dieses Recht steht nur dem Urheber selbst zu.
  • Es ist zudem nicht gestattet, die honorarfrei von der Tourist-Information Bad Gögging überlassenen Fotos für eigene Archivzwecke zu vervielfältigen. Das Herstellen einer Kopie der Fotos oder deren digitale Speicherung ist nur einmalig zur Nutzung im Rahmen des beabsichtigten Nutzungszweckes gestattet. Das Foto ist nach Verwendung wieder vom Speicherort zu löschen.
  • Bei den Fotos handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Es ist daher nicht gestattet, die Fotos zu verfremden oder zu verfälschen (Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing sowie sonstige Veränderungen auf fotomechanischem oder digitalem Wege).
  • Der Nutzer ist verpflichtet bei jeder Verwendung der Fotos einen deutlichen Bildnachweis zu fassen, welche den Rechteinhaber als auch den Urheber genau bezeichnet. Neben der Tourist-Information als Rechteinhaber (und auch teilweise Urheber) ist daher auch ggf. der Fotograf mit Vor- und Zunamen zu benennen. Beispiel: Bildtitel + © Tourist-Information Bad Gögging, Foto: Max Mustermann. Bei der Verwendung im Internet ist zusätzlich ein Link zur Website www.bad-goegging.de zu setzen. Bei der Verwendung in Printmedien ist der Tourist-Information Bad Gögging unaufgefordert ein Belegexemplar zuzusenden.
  • An der Zuordnung des Werkes zum Rechteinhaber/Urheber und ggf. dem Lizenzgeber darf kein Zweifel bestehen. Wie genau das Foto in der Bildunterschrift zu benennen ist, entnehmen Sie den konkreten Angaben zum Foto.
  • Zuwiderhandlungen entgegen dieser Nutzungsbedingungen berechtigen den Urheber zur strafbewehrten Unterlassungs- bzw. Schadensersatzforderung. Die Tourist-Information Bad Gögging haftet nicht für Schadensersatzforderungen des Urhebers, die sich aus der zweckfremden Verwendung der überlassenen Werke durch Dritte bzw. deren Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedingungen ergeben. Bei derartigen Ansprüchen Dritter an die Tourist-Information Bad Gögging stellt der Nutzer die Tourist-Information Bad Gögging schon jetzt von evtl. Forderungen des Urhebers ausdrücklich frei. Die Freistellung umfasst auch etwaige anwaltliche Kosten zur Forderungsabwehr.
  • Jeder Nutzer hat zudem den Pressecodex im Kontext der Fotoveröffentlichung zu beachten. Er trägt die Verantwortung für die Betextung selbst. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits- und/oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und/oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt die Tourist-Information Bad Gögging keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Fotos. Sollten diesbezüglich Ansprüche der Rechteinhaber an die Tourist-Information Bad Gögging herangetragen werden, stellt der Nutzer schon jetzt die Tourist-Information Bad Gögging von diesen ausdrücklich frei. Die Freistellung umfasst auch etwaige anwaltliche Kosten zur Forderungsabwehr.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Regensburg.