Das „Bad“ als Qualitätsmerkmal

13.09.2022 gög - Re-Zertifizierung Bad Göggings als Heilbad erfolgreich abgeschlossen

Bad Gögging hat den Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen und darf weiter das Prädikat Heilbad führen.
Bad Gögging hat den Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen und darf weiter das Prädikat Heilbad führen.  - © TI Bad Gögging | Foto Mayer

Drei Buchstaben im Ortstitel, die einen riesigen Unterschied machen. Denn das „Bad“ im Ortsnamen des Gesundheitsortes Bad Gögging steht für die Auszeichnung als Heilbad, das höchste Prädikat, das von der bayerischen Staatsregierung an Kur- und Erholungsorte vergeben wird. Bad Gögging besitzt dieses bereits seit 1919, also seit über 100 Jahren, was 2019 mit einem großen Jubiläumsjahr gefeiert wurde. Drei Jahre später wird erneut gejubelt, Bad Gögging hat die Re-Zertifizierung abgeschlossen und sich den Titel eines zertifizierten „Heilbades“ erfolgreich bestätigen lassen.

Dabei ist das Prädikat „Heilbad“ keine Selbstverständlichkeit und auch kein Selbstläufer. Alle 10 Jahre müssen sich Heilbäder und Kurorte einem Überprüfungsverfahren unterziehen und nachweisen, dass sie den gesetzten Standards und Anforderungen des Prädikats gerecht werden. Heilbad zu sein ist also nicht nur eine Auszeichnung, sondern zugleich eine Herausforderung. Grundvoraussetzung ist das Vorkommen natürlicher ortsgebundener Heilmittel. Bad Gögging kann hier gleich drei vorweisen: Naturmoor, Schwefelwasser und Mineral-Thermalwasser. Das alleine genügt aber noch lange nicht. Neben artgemäßer medizinisch/therapeutischer Einrichtungen zur Abgabe von Kur- und Heilmitteln sind unter anderem kurgemäße Unterkünfte wie Kurkliniken und –hotels, ein Freizeit- und Erholungsprogramm mit Veranstaltungen, Gesundheitsbildung, ausgedehnte Kurpark- und Grünanlagen und viele weitere Anforderungen notwendig. Der Überprüfungsprozess für das Prädikat Heilbad nimmt dabei mindestens ein Jahr in Anspruch, da ortshygienische Verhältnisse von Luft, Boden und Wasser, sowie die Verkehrsdichte mittels Aufzeichnungen und Messungen vorzulegen sind und diese wissenschaftlich begutachtet werden müssen.

Die wesentlichen Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte richten sich nach den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes. Mit der Re-Zertifizierung und dem Nachweis aller Aspekte steht die Qualität des Gesundheitsortes im Vordergrund. Die Erfüllung aller Kriterien durch Bad Gögging hat das Bayerische Innenministerium nun offiziell mit der Bestätigung des Prädikates „Heilbad“ anerkannt.

Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen

Bad Gögging darf weiter das Prädikat Heilbad führen.

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