Wie beantrage ich eine Kur?

Wer eine Kur machen möchte, steht oft vor der Frage: "Wie stelle ich einen Kurantrag" oder "Wie beantragt man eine Reha"? Manch einer, dessen Kurantrag abgelehnt wurde, weiß vielleicht gar nicht, dass es sich lohnt, dagegen Widerspruch einzulegen. Wir möchten Ihnen hier Tipps geben, damit Sie bessere Aussichten haben, eine Kur genehmigt zu bekommen.

Heute ist es nicht mehr so einfach, eine Kur genehmigt zu bekommen. Wir geben Ihnen Tipps, wie es dennoch klappen kann.
Heute ist es nicht mehr so einfach, eine Kur genehmigt zu bekommen. Wir geben Ihnen Tipps, wie es dennoch klappen kann.  - © Fotolia.com/YakobchukOlena

Schritt 1: Anspruch

Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.

Schritt 2: Arztbesuch

Nach einem Gespräch bei dem behandelnden Arzt bescheinigt dieser die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät je nach Befinden zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.

Schritt 3: Antrag

Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und an den zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle) übermittelt. Dem Antrag ist als Anlage eine umfassende Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den Arzt beizulegen.

Schritt 4: Prüfung

Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.

Schritt 5: Genehmigung

Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.

Schritt 6: Widerspruch einlegen

Bei einer Ablehnung des Antrages sollte, am besten mit Unterstützung des Arztes, innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Online finden Sie Formulierungshilfen für den Widerspruch: www.gesundes-bayern.de/widerspruch-einlegen

Schritt 7: Private Kur

Eine Kur ist jederzeit auf eigene Kosten möglich. Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien, die ein Vertragsarzt am Kur- oder Heimatort verordnet.

Schritt 8: Kurort

Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung.

Schritt 9: Durchführung

Ein ambulanter oder stationärer Kuraufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

Schritt 10: Kosten

Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung und einer ambulanten Rehabilitationsleistung besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V werden 100 % der Kurarztkosten und 90 % der Kurmittel übernommen. Krankenkassen können außerdem einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von bis zu 16 Euro pro Tag bezahlen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10 % der Kurmittel.

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